www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/...amp;amp;ut=0#Anchor4
Verjährung/Erlöschen des Anspruchs
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch ein neues Beschäftigungsverhältnis oder durch andere Zeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen.
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gruss
benjamin:blink:<br><br>Post geändert von: benjamin, am: 05/02/2006 13:37