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Frage zu Wiederbeantragung vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo Ihr,
benötige dringend Hilfe, (bin 20)
ich wurde vor 2 Jahren nach meiner Ausbildung zum Bürokaufmann nicht übernommen, und arbeitslos.
Rund 7 Monate erhielt ich Arbeitslosengeld bis ich dann entschied, wieder zur Schule zu gehen.
Jetzt im kommenden Juni wäre die Schule vorbei, so dass ich mich wieder arbeitslos melden müsste.
Stehen mir die Leistungen vom Arbeitsamt wieder zu wie vor den 2 Jahren Schulzeit?
Kennt hier von euch jemand die Sachlage??? Wer kann mir Helfen.
Viele Grüße
Daniel Passau
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Daniel
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Re: Frage zu Wiederbeantragung vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Remhagen
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Re: Frage zu Wiederbeantragung vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Karma: 42
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Hallo Daniel,
bleib locker. Es stehen dir natürlich wieder volle Leistungen zu , allerdings nach ALG II. Das heißt 345 € für alles außer Unterkunft. Genaueres kannst du hier im Forum nachlesen. Halte dir die Daumen, dass deine Bewerbungen Erfolg haben( hast doch hoffentlich damit begonnen;) ) Grüßele Farnmausi<br><br>Post geändert von: Farnmausi, am: 10/01/2006 19:52
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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