Die sind witzig, nicht war ?
Woher sollst Du das denn nehmen ??
Wenn Die Unterhaltsleistungen fordern, werden Die sich imho auf die Gesetze berufen, die auch gelten wenn ich als Vater Unterhalt an meine nicht bei mir lebenden Kinder zahle.
Nach diesen Gesetzen steht dir schon einmal ein Selbstbehalt von 768€ zu. Dann kommt da ja noch zu das Du noch ein Kind zu versorgen hast, und alle deine Kinder sind gleich berechtigt.
Schlage Ihnen doch vor das Du des guten Willen wegens 5€ im Monat bezahlst, und wenn Denen das nicht genügt, schlage vor den Betrag durch einen Richter festlegen zu lassen, falls sich das Amt traut einen Betrag einzuklagen
