|
Zuverdienstgrenze bei ALG 1 Empfänger vor 6 Jahren, 10 Monaten
|
|
|
Hallo.
Kann mir irgendjemand mitteilen, wieviel ich als ALG 1 Empfänger maximal dazuverdienen darf?
Danke für eure Antwort.
Volker
|
|
Volker Racho
|
|
|
|
|
ReZuverdienstgrenze bei ALG 1 Empfänger vor 6 Jahren, 10 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo Volker
meines Wissens nach kann man bei ALG I 165 € im Monat mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden hinzuverdienen, ohne dass man vom ALG I etwas abgezogen bekommt.
Ab 15 Stunden die Woche gilt man nicht mehr als arbeitslos.
Gruss Velvet
|
|
|
|
Meine Antworten sind eigene Erfahrungswerte, eigenes zugelegtes Wissen und keine Rechtsberatung
|
|
|
Re:ReZuverdienstgrenze bei ALG 1 Empfänger vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Ist der Zuverdienst unabhängig vom ALG1?
Kann jemand der 600€ bekommt, mehr dazuverdienen als jemand der 1000€ bekommt?
Gruß
|
|
Haegar
|
|
|
|
|
Re:Zuverdienstgrenze bei ALG 1 Empfänger vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hallo Volker,
auf deine Frage:
Die Grenze von weniger als 15 Stunden sollte für jeden Arbeitslosen wichtiger sein als die Grenze des Freibetrages von 165,00 € monatlich. Die Folge bei einer Beschäftigung von mindestens 15 Stunden oder mehr, ist weitaus größer als die Anrechnung von Nebeneinkommen, welches über den Freibetrag liegt.
Bei einem höheren Nebeneinkommen als 165,00 EUR im Monat, wird der Mehrbetrag lediglich vom Arbeitslosegeld gemindert. Am Ende hat der Arbeitslose monatlich das gleiche Einkommen mit einem gekürzten Arbeitslosengeld und dem Nebenverdienst von mehr als 165,00 EUR wie mit einem ungekürzten Arbeitslosengeld und 165,00 EUR Nebenverdienst.
Beispiel:
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 165,00 EUR Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
600,00 EUR Arbeitslosengeld + 255,00 EUR Nebenverdienst – 90,00 EUR Kürzungsbetrag beim Arbeitslosengeld für den höheren Nebenverdienst = 765,00 EUR Einkommen
Liegt allerdings die wöchentliche Arbeitszeit bei 15 Stunden oder mehr, liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld müsste nach einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung zurückgezahlt werden. Außerdem sind für die gleiche Zeit die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an die Agentur für Arbeit zu erstatten. Des Weiteren würde die Agentur für Arbeit über das Ende des Nebenverdienstes hinaus bis hin zur persönlichen Meldung des Arbeitslosen zusätzlich das Arbeitslosengeld aufheben.
Es sei aber darauf hingewiesen, dass Abweichungen bei der Arbeitszeit von geringer Dauer und Umfang in Ausnahmefällen zulässig sind. Allerdings sind hierzu besondere Bedingungen zu beachten.
Hoffe dies hilft dir ein wenig weiter
Liebe Grüße
Sabrina
|
|
Sabrina
|
|
|
|
|
Re:Zuverdienstgrenze bei ALG 1 Empfänger vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hi,
noch eine kleine zusatzinfo:
du kannst für deinen 400-euro-job fahrtkosten anrechnen lassen. das lohnt sich auf jeden fall, denn bei 165 euro bleiben bei einer längeren fahrtstrecke bei den heutigen spritpreisen nicht viel übrig. den antrag natürlich so früh wie möglich stellen!! am besten direkt, wenn du den job beim amt meldest!
wenn du einen netten arbeitgeber für deinen nebenjob findest, kannst du richtig reibach machen, indem der zb angibt, dass du jeden tag für 2 stunden kommst, anstatt nur zweimal die woche. denn jeder tag -> 2 fahrten -> 2 mal fahrgeld!
lg - majonga
|
|
Majonga
|
|
|
|
|