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Hallo zusammen!
Ich beziehe seit Januar ALG I. Anspruch habe ich bis ende Dezember.
Nun würde ich gerne einen Kurs machen um mich in einem bestimmten Bereich weiterzubilden. Dazu habe ich auch schon einen Bildungsgutschein bekommen, dieser gilt für 3 Monate.
Nun habe ich gehört, daß es kein sog. Unterhaltsgeld mehr gibt. Also es nicht mehr so ist, daß ich 3 Monate Schule mache und die 3 Monate ALG "stehen bleiben" und hinten dran gehangen werden.
Es soll für 2 Tage Schule 1 Tag ALG abgezogen werden.
Dies verstehe ich nicht recht! Kann mir das jemand erklären wie das nun genau gerechnet wird oder mir eine Quelle nennen wo ich das nachlesen kann?
Außerdem interessiert mich was passiert, wenn ich erst z. b. im November eine Schulung mache, diese 3 Monate dauert (also bis Februar), und ich ja eigentlich ab Januar ALG II bekommen würde.
Viele Grüße, bibi
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