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Überbrückungsgeld bei "Teil"-Selbstständigkeit vor 3 Jahren, 3 Monaten
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Hallo,
ich bin derzeit als Anwalt in einer Kanzlei angestellt und nebenberuflich als Berater im Anwaltsberuf selbstständig. Den Hauptanteil meines Einkommens erziele ich durch die angestellte Tätigkeit.
Wenn ich nun aus meinem Sozialversicherungspflichtigen Angestellten-Verhältnis heraus gekündigt werde, habe ich dann, trotz der bisherigen Selbstständigkeit, einen Anspruch auf ALG1 und auch Überbrückungsgeld bei Erweiterung der selbstständigen Tätigkeit auf den Hauptberuf als "Anwalt in der eigenen Kanzlei"?
Bevor ich mich nun bei teilweise unwissenden AA-Mitarbeitern erkundige hoffe ich hier vielleicht auf eine Anwort.
LG Teufelstanz
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Re: Überbrückungsgeld bei "Teil"-Selbstständigkeit vor 3 Jahren, 3 Monaten
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Hallo!
Also ich kann Dir nur sagen, wie es vor 5 Jahren bei mir war. Du mußt erst mind. 6 Monate arbeitslos sein, um Überbrückungsgeld beantragen zu können. Es ist ein harter Kampf mit viel unnötiger Formularausfüllerei und du mußt einen guten Existenzgründungsplan haben. Die Tätigkeit darfst Du vorher noch nicht ausgeübt haben und sie muß für den Markt von großer Bedeutung sein.
Ich denke, in den heutigen Tagen wird es sehr schwer werden, so etwas durchzuboxen!
Ich wünsch Dir viel viel Glück und gute Nerven!
Lg steffi:)
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