Lege doch Wiederspruch gegen die Maßnahme ein. Wird wohl auch erfolgreich sein. Eine Trainigsmaßnahme ist dazu da, um die Wiedereingliederung ins Berufsleben zu erleichtern. Da du ab 15. März ohnehin wieder in Arbeit bist, brauchst du keine Traingsmaßnahme. Frag mal, ob sie noch richtig tickt. Du könntest die Maßnahme nicht mal zu Ende führen, da die Maßnahme, wie du geschrieben hast, bis 04. April läuft, du aber schon am 15. März wieder zu arbeiten beginnst.
Im Notfall würde ich mich direkt an die Agentur für Arbeit wenden und diesen Fall schildern.
Eine Möglichkeit wäre noch, sich über diese offensichtlich inkompetente Sachbearbeiterin zu beschweren. Beschwerden einreichen beim Chef der jeweiligen ARGE bzw. Agentur für Arbeit.
Es gäbe noch den Weg, gegen diese Mitarbeiterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
Kontakt zur Agentur für Arbeit nach Themen gibt es hier:
www.arbeitsagentur.de/nn_27164/zentraler...br><br>Post geändert von: Guru, am: 12/01/2008 09:35