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Nachweis von Eigenbemühungen vor 4 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
ich bin seit ende letzten Monats arbeitslos.
Jetzt hat mir mein Berufsberater ein "Nachweis von Eigenbemühungen" mitgegeben wo ich aufschreiben soll, wo ich mich überall beworben habe mit Adressen und Telefonnummern und mir gesagt, dass soll ich heute abgeben.
Leider habe ich für mich nicht so viele passende Stellen diesen Monat gefunden und deshalb nur 5 Bewerbungen geschrieben. Könnte mir das zum Verhängnis werden? Kann mir das Arbeitsamt die Leistung kürzen weil ich mich nicht öfters Beworben habe? So in der Richtung... ich habe mich nicht bemüht?
Danke schon mal.
Gruss,
ardistan
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Re: Nachweis von Eigenbemühungen vor 4 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
ich denke beim ersten Mal reichen deine 5 Bewerbungen aus.Du wirst beim Termin eine Eingliderungsvereinbarung unterschreiben müssen,dort wird aufgelistet wieviel Bewerbungen du zum nächsten Termin machen solltest.Mach von jeder Bewerbung eine Kopie,du bekommst für jede Bewerbung 5€ erstattet. Du kannst im Jahr 52 bewerbungen absetzen (260€)Frag nach einem Formular dafür.Du musst sie nichr sammeln,kannst jeden Monat z.Bsp. 10 oder 20 Kopien einreichen.
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Re: Nachweis von Eigenbemühungen vor 4 Jahren, 3 Monaten
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Hallo
Du brauchst dich nicht jedes mal schrieftlich bewerben
Ich mach es so ,das ich auch mal anrufe,mal Persönlich,und auch schrieftlich und alle 2 Wochen schicke ich es meiner Vermittlerin per Fax mit 4 -5 Eigenbemühungen und sie ist damit zufrieden.Denke nicht das sie dir das Geld kürzen kann
Gruß Madita
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Madita
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