Hallo! Kurz zum Werdegang: War bis zum 30.03.2007 arbeitslos gemeldet und hab Arbeitslosengeld erhalten. Ab dem 01.04.2007 bis zum 07.05.2007 war ich ohne Arbeit und Einkünfte (habe mich freiwillig abgemeldet, da ich in diesem Zeitraum nicht vermittelt werden wollte..aber dies ist auch egal). Ab dem 08.05.2007 war ich wieder arbeitslos gemeldet und auch Bezieher von Arbeitslosengeld. Mich hat im Juni meine Krankenkasse angeschrieben und mir mitgeteilt, ich müsse mich für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 07.05.2007 freiwillig krankenversichern (Rückwirkend). Naja, da ich dachte, die werden schon Recht haben, habe ich dies getan. Jedoch habe ich nun von einem Freund erfahren und auch im Internet gelesen, dass es eine einmonatige, beitragsfreie Nachversicherungspflicht der Krankenkasse gibt. Man also einen Monat wenn man aus der Pflichtversicherung austritt, und ich war ja pflichtversichert, noch weiterversichert wird und dies kostenfrei ist. Erst nach diesen 4 Wochen muss man sich wieder krankenversichern. was stimmt nun? Wenn diese regelung so lautet, dann müsste ich ja zumindest für die Zeit vom 01.04.2007 - 30.04.2007 den bezahlten Mitgliedsbeitrag zurückerhalten, oder?
Ich hoffe, hier sind einige Experten unter euch!!
Vielen dank!!!
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