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Hallo
Folgender Fall:
Ich, 32, habe bis April 2006 gearbeitet, war bis September arbeitslos gemeldet und folglich noch 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Anschließend habe ich 6,5 Monate gearbeitet (als Beamter) und mich dann selbstständig gemacht. Dies beende ich zum 31.12.2007 und werde dann an einer ausländischen Uni einen Master Studiengang absolvieren, genau 1 Jahr.
Frage: Was passiert wenn ich schätzungsweise im April 2009 wiederkomme ?
Kann ich mich dann beim Amt wieder arbeitslos melden ? Muss ich sounsoviel Monate vorher eine Meldung machen und geht das aus dem Ausland ?
Gibt es eine Sperre weil ich vor dem Studium selbstständig war (ist finanziell nicht so super gelaufen) ?
Bezieht sich das Geld auf den Zeitraum VOR meinem Beamtentum oder rechnet sich das neu ?
Ps: es geht mir nur um die Ankunft. Ich werde so schnell es geht versuchen arbeit zu bekommen. Nur von der anderen Seite der Welt aus ist das noch schwieriger als hier. Freue mich über jede Antwort !
Danke
Benji
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