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Hallo Ihr Lieben,
bin seit März 2006 im Erziehungsurlaub und wurde zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit unverhofft schwanger. Da man da ja dann nicht wirklich nen Job bekommt (ich habe es wirklich versucht!) habe ich für 10 Monate Arbeitslosengeld bekommen. Nun war ich wieder beim Amt und habe mich wieder dort gemeldet, da ich endlich eine Betreuung für meinen Sohn gefunden habe. Ich wurde gefragt, ob ich Leistungen beantragen möchte iund mit den Worten: Wenn ich noch welche bekomme, drückte man mir den Antrag in die Hand. Dabei war unter anderem auch ein Zettel, auf dem stand, dass ich die Erziehungszeit als versicherungspflichtige Zeit angerechnet haben möchte.
Was heißt das konkret? Ich habe dann den antrag abgegeben und einen Tag später meinen Leistungsbescheid bekommen. Laut dem bekomme ich jetzt für ein Jahr ALG I !!! Ich dachte maximal noch 2 Monate. Wer hat jetzt da einen Fehler gemacht? Ich oder die Agentur? Hat das was mit diesem Zettel zu tun?
Vielleicht weiß ja jemand von Euch rat.
Vielen Dank im voraus!
Gruß Momsi:dry:
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