Hallo,
leider ist die Ausbildung kürzlich schon abgeschlossen worden, also zu spät vorher noch umzuziehen.
Das AG1 ist tatsächlich viel zu wenig zum leben, habe aber etwas gespart zum überbrücken und werde auf jeden Fall umziehen, egal was es kostet. Lieber verzichte ich erstmal auf Zusatzbeantragung von AG 2. Notfalls beantrage ich stattdessen Wohngeld oder nehme Teilzeitjobs an.
Will mit jemanden zusammenziehen.
Wäre es denn möglich, dass ich wenigstens erst später Zusatz AG 2 beantragen könnte wenn ich schon umgezogen bin ? Oder gucken die dann auch in die Vergangenheit ? Hoffe es spielen nur die gegenwärtigen Verhältnisse eine Rolle.
Ich muss schliesslich keine Bewilligung einholen solange ich noch kein AG 2 Bezieher bin - von daher dürften die auch nicht rückwirkend was dagegen haben können wenn ich noch nie vorher AG 2 hatte, oder ?
Habe auch C.2.14 Wohnungsumzug bei volljährigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren und C.2.13 durchgelesen.
Das heisst wenn ich 25 und darüber wäre dann ist ein Umzug kein Problem bei AG 2 solange man die Kosten selber trägt, ist man U25 braucht man hierfür leider eine Erlaubniss der ARGE habe ich gelesen.
Gruß<br><br>Post geändert von: einer_von_vielen, am: 17/07/2007 16:18