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hallo depri!
da ist dir was mit der arbeitsagentur wiederfahren, aber lasse den kopf nicht hängen. ich würde auf jedenfall an deine stelle eine klage beim sozialgericht in erwegung ziehen. nehme dir am besten einen anwalt/tin für sozialrecht und dieses schnellst möglich wenn du es noch nicht getan hast, wegen der kosten gehst du zum amtsgericht und holst dir einen beratungsschein,der ist kostenlos, oder du bist doch rechtschutzversichert, dann gehst du zu einem anwalt für sozialrecht und trägst dort dein problem vor, dort weiß mann am besten wie mann die auf schnellen wegen helfen kann.
Mai 2007: Widerspruch wird abgelehnt!
Begründung: Der Begünstigte hat grob fahrlässig gehandelt, da er das Merkblatt für Arbeitslose nicht gründlich genug gelesen hat. Dem Merkblatt sei zu entnehmen, das der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei als die Bezugsdauer von 960 Tagen bewilligt wurde.
noch eins, wenn ich diesen text lese, da sage ich nur typisch standart text der arbeitsagentur, woher sollst du denn wissen, wie lange du anspruch hast, das ist aufgabe der arbeitsagentur und nicht die deine. aber das ist typisch arbeitsamt, mann sucht erst die fehler bei den arbeitslosen und nicht bei sich selbst, denn die arbeitsagenturen arbeiten alle der maßen fehlerhaft und welzen dann die fehler auf die arbeitslosen ab, denn die können sich im zweifel nicht wehren.
aber depri, lasse den kopf nicht hängen und kämpfe für dein recht.
gruß franky
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