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Sperrfrist vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo, habe eine ziemlich knifflige Situation, habe vor selber zu kündigen um bei einem anderen etwas kleineren unternehmen (2 Mann Betrieb) anzufangen. sollte der neue arbeitgeber kurz vor beginn trotz arbeitsvertrag vom angebot zurücktreten bzw. am ersten tag der probezeit von seinem kündigungsrecht gebrauch machen, wie sieht es dann mit der sperrfrist bzgl. arbeitslosengeld aus ?
vielen dank im voraus
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Re: Sperrfrist vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo KRSabi,
da ist in der Tat Vorsicht geboten! Nachdem du ja schon einen anderen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kann man die m.E. keinen Strick daraus drehen, beim bisherigen AG gekündigt zu haben.
Sollte der neue AG allerdings, wie von dir befürchtet (?), bereits am 1. Tag von seinem Probezeit-Kündigungsrecht Gebrauch machen, müsstest du dir bei Arbeitslosmeldung sicherlich einige bohrende Fragen gefallen lassen. Nach 1 Tag gekündigt zu werden, legt ja die Vermutung nahe, dass man entweder:
a) durch sein Verhalten die schnelle Kündigung selbst verschuldet hat oder
b) extra zu dem Zweck, eine Sperre wegen eigener Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses zu umgehen, einen neuen "Schein-Arbeitsvertrag" unterschrieben hat, nur um trotzdem Arbeitslosengeldanspruch zu haben.
Müsstest halt beides widerlegen können, notfalls auch mit unterschriftlichen Bestätigungen der Arbeitgeber!
Sollte es "hart auf hart" kommen und eine Sperre winken, würde diese dann 3 Monate dauern.
Allerdings müsste das Amt diese Sperre schon gut begründen können, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du in dem guten Glauben gehandelt hast, nahtlos weiterbeschäftigt und somit nicht hilfsbedürftig zu werden!
LG vom Bergmännchen<br><br>Post geändert von: bergmännchen, am: 17/04/2007 15:45
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Re: Sperrfrist vor 5 Jahren, 1 Monat
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Ein Arbeitsplatzwechsel will heute sehr überlegt sein. Man weiss immer was man hat, man weiss nie was man für einen Arbeitsplatz wiederbekommt.
Wenn man schon vor Aufnahme der Tätigkeit erhebliche Zweifel hat, was passiert wenn ich am ersten Arbeitstag oder während der Probezeit gekündingt werde, sollte man in der heutigen Zeit unbedingt an seinem Arbeitsplatz festhalten und keinerlei Experimente eingehen. Sollte man jedoch trotz aller Bedenken seinen sicheren Arbeitsplatz wechseln, kommt es beim neuen Arbdeitgeber darauf an, das die Kündigungsfristen eingehalten werden. Sollte dieses nicht der Fall sein tritt eine Sperrfrist in Kraft. Arbeitslosengeld bekommt man nur für einen kurzen Zeitraum. In der heutigen Zeit ist es sehr schwierig, wenn man arbeitslos ist, wieder einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Seelenverkäufer und Zeitarbeitsfirmen gibt es genug in Deutschland.
Jim
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