|
Dringende Frage - GF in Not vor 5 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo,
derzeit bin ich noch Geschäftsführer und Hauptgesellschafter einer GmbH. Das Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz und ich muss jetzt schnell eine Lösung finden.
Man hat mir angeboten, meine Firmenanteile (95%) zu übernehmen und mich als Geschäftsführer zu entlasten.
Daher nun meine Frage:
Wenn ich meine Anteile abgebe zum Preis von 1 € und als GF abbestellt werde. Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich war als GF nicht sozialversicherungspflichtig und habe vor der Selbständigkeit Hartz IV erhalten.
Das Unternehmen existiert seit etwas über einem Jahr, wie auch meine Bestellung zum GF
Bitte um schnelle Antwort, ich weiß nicht mehr weiter.<br><br>Post geändert von: BochumerGF, am: 22/03/2007 15:51
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Dringende Frage - GF in Not vor 5 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: -6
|
|
Hallo GF,
ob du Arbeitslosengeld bekommst, hängt immer davon ab ob du Versicherungsbeiträge gezahlt hast während deiner Selbständigkeit.
Falls du keine Beiträge gezahlt hast, kommt bei Bedürftigkeit höchstens AlgII in Frage...
LG vom Bergmännchen
|
|
|
|
|
|
|
Re: Dringende Frage - GF in Not vor 5 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Habe ich leider nicht...
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Dringende Frage - GF in Not vor 5 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 42
|
|
Hi,
nehme das Angebot sofort an!!! Dann beantrage Hartz ... ist übel aber besser wie eventuelle Strafverfahren und einen Haufen Schulden aufgrund von Regressforderungen. Farnmausi
|
|
|
|
Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
|
|
|