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Ich bin über die 18 monatige Krankengeldzahlung hinaus weiterhin arbeitsunfähig. Laut Amtsarzt des Arbeitsamtes über den Zeitraum von 6 Monaten nicht vermittelbar.
Aber - meine Krankenkasse hat mir das Ende der Krankengeldzahlung Anfang Dezember mitgeteilt (Wußte ich schon vorher, man braucht ja bloß nachrechnen - dies nur am Rande). Egal, jedenfalls habe ich Ende Januar einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, und mich am gleichen Tag beim Arbeitsamt vorgestellt. Jetzt muß ich einen Antrag ausfüllen, warum ich erst jetzt zum Arbeitsamt gekommen bin, und nicht schon am Tag der Benachrichtigung seitens der Krankenkasse. Hat dies etwa Nachteile bezüglich Arbeitslosengeld. Kann doch nicht sein, da die EU-Rente höchstwahrscheinlich durchgeht, ich nicht gekündigt bin und vom Arbeitsamt lediglich ein Übergangsgeld (Nahtlosgeld) erhalte, was dieses bei Genehmigung der Erwerbsunfähigkeitsrente sowieso wieder zurückgezahlt wird. Bin jetzt verunsichert, vor allem was ich als "verspätete Begründung" schreiben soll - für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar - Gruß Marlene
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