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Hallo Mario,
sofern an dem Vermittlunsvorschlag eine "Rechtsfolgenbelehrung" dranhängt mit Zettelchen zum Ankreuzen, wo/wie usw. du dich beworben hast, dann ist der Vermittlungsvorschlag verbindlich. Das heißt, dass du eine Sperrzeit bekommst, wenn du ihn mit Nichtachtung strafst. Du solltest dich also zumindest pro forma bewerben - es muss ja keine wirklich GUTE Bewerbung sein (falls die Firma wirklich so unseriös ist). Davon abgesehen füllen auch die meisten Zeitarbeitsfirmen derzeit oft "nur" ihre Bewerberkarteien, ohne dich sofort einsetzen zu können. Solltest dir erst mal anhören, was die zu sagen haben. Selbst wenn die dich sofort einsetzen würden: Von dort aus Ende März dann die Stelle zu wechseln, stünde dir ja immer noch frei!
Dein Vermittler ist ja verpflichtet, dir möglichst sofort einen Vermittlungsvorschlag in die Hand zu drücken. Seine Logik: Warum einen Bewerber bis Ende März "durchfüttern", wenn man ihn unter Umständen schon vorher in Lohn und Brot kriegen kann? Je kooperativer du dich zeigst, desto weniger potenziellen Ärger kann der dir machen....
Gruß vom Bergmännchen
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