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Hallo zusammen,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich bekomme am 31.01.07 letztmalig Arbeitslosengeld 1.
Seit 01.06.06 wohne ich mit meinem Freund zusammen,der Hartz4 bekommt und wir zählen seitdem als Bedarfsgemeinschaft.
Meines Wissens nach habe ich mein Arbeitslosengeld 1 immer im nachhinein für den Monat bekommen, Hartz4 wird ja im Voraus für den Monat bezahlt.
Einen eigenen Antrag auf Hartz4 mußte ich nicht stellen, da unsere Sachbearbeiterin gesagt hat,ich wäre bei meinem Freund ja schon mit aufgelistet und das läuft jetzt so weiter.
Nun meine Frage:
Bei Abgabe des Antrages im Juni wurde mir gesagt,wenn ich im Januar noch arbeitslos sein sollte,bekomme ich am 31.01.07 mein normales Arbeitslosengeld 1 wie bisher rückwirkend für Januar und gleichzeitig am 31.01.07 Hartz 4 für den Monat Februar.
Da die Bedarfsgemeinschaft ja am 01.06.06 begann,und ich da ja mein Arbeitslosengeld für Mai erhielt,in der noch keine Bedarfsgemeinschaft bestand,sei das so rechtens.
Schön und gut,nur glaube ich nicht daran,das ich jetzt am 31.01.07 mein Alosengeld1 UND Hartz4 bekomme...
Ich habe eben mit einem Anwalt der Deutschen Anwaltskanzlei telefoniert,der mir das zwar bestätigt hat,jedoch meinte, das es da schon wieder eine Änderung gäbe und es sein könnte,das ich dann Hartz4 für Februar nicht direkt am 31.01.07 bekäme.
Doch habe ich da nicht das recht drauf?
Als wir damals zusammenzogen,haben wir von der Arge 6 Wochen lang kein Geld bekommen für meinen Freund,obwohl ALLE Anträge pünktlich und sehr lange bevor wir umgezogen sind,abgegeben wurden.So hatten wir nur meine knapp 730 Euro,von denen wir die Miete zahlen mussten,Strom,Telefon,und nebenbei noch Lebensmittel.Uns fehlten sozusagen einmal die 730 Alosengeld1,für Juni.
Ich hoffe,das klang jetzt nicht alles zu verwirrt,und ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Danke im Voraus,und viele Grüße
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