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Anspruch auf ALG nach Teil- und Vollzeitjob? vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo,
ich habe während meines Studiums nebenbei als Hausmeister gearbeitet. Seit über einem Jahr habe ich das Studium beendet und war dann nicht mehr im Studentenstatus, sondern in der sog. "Gleitzone", d.h. das Entgelt war etwas höher als bei einem Minijob, also auch sozialversicherungspflichtig, mit ganz geringen Beiträgen zur Arbeitslosenvers. etc. Seit 5. September habe ich einen festen (auf 6 Monate) befristeten Job, mit 2.040 Euro brutto, voll sozialversicherungspflichtig. Aufgrund einer schweren Erkrankung bin ich seit 2 Wochen krankgeschrieben und das kann noch einige Wochen dauern. Da meine Chefin schon vorher Andeutungen gemacht hat, leute rauszuschmeißen, die u.a. während der Probezeit krank werden, habe ich jetzt ziemlichen Schiß, die Kündigung zu bekommen, sobald ich wieder gesund bin. Frage: Habe ich durch die Zeit als Arbeiter in der Gleitzone und die jetzt nur 2-3 Monate bestehende Vollzeit-Arbeit schon Anspruch auf ALG I? Und wie berechnet sich das Arbeitslosengeld? Auf den ALG II Status zu "rutschen" bzw. da Leistungen zu empfangen, habe ich bisher immer vermieden und will da eigentlich auch nicht hin...Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
Finn
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katrinundfinn
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Re: Anspruch auf ALG nach Teil- und Vollzeitjob? vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo karinundfinn,
wen Du in den letzten 3 Jahren 366 versicherungspflichtig Arbeitstage nachweisen kannst,erhälts Du ALG1,sonst nicht.Leider ist es wohl so.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Anspruch auf ALG nach Teil- und Vollzeitjob? vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Hallo Finn,
auf folgendem Link ist es dir möglich mit deinen Daten zu überprüfen ob und wie lange du Anspruch auf ALG 1 hättest.
http://www.rechtspraxis.de/arbgeld.html
Liebe Grüße und Kopf hoch
Sabrina
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Sabrina
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Re: Anspruch auf ALG nach Teil- und Vollzeitjob? vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Oder benutze den Arbeitslosengeld I Rechner unter Links -> Online-Rechner

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