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frage zum anspruch vor 5 Jahren, 9 Monaten
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hallo,
ich ahbe da ein kleines problemchen könnte man sagen, ich bin 21 jahre alt und wohne noch bei meinen eltern, diese verdeinen grade mal so um die eigentumswohnung abzubezahlen und sich udn meinen 2 anderen geschwister ein nettes leben zu ermöglichen.
vor 3 wochen ist mein arbeitsvertrag abgelaufen, also war ich 5 moante in dem betrieb beschäftigt, wo ich so 1300-1600 netto bekommen habe.
ich habe jetzt 3 wochen lang nach neuer arbeitsstelle gesucht, bin aber leider nich fündig geworden, mache jetzt aber abends abitur anch um meine chancen zu steigern.
naja zum huaptproblem, ich glaube ich kann mir den gang zum arbeitsamt nich ersparen. ich war jetzt vom 6.2.06-9.7.06 befristet beschäftigt, davor war ich vom 1.4.06-31.12.06 bei der bundeswehr emienn grundwehrdienst ableisten und dazwischen arbeitslos.
cihw ollte fragen ob vielleicht jermadn weiss, welche ansprüche ich stlelen kann beim arbeitsamt da meine ersparnisse sich leider verflüchtigen^^
vielen dank
ds gehackte
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Re: frage zum anspruch vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Hallo,
also so ganz werde ich aus deinen von dir geschilderten Zeiträumen deiner Tätigkeiten nicht schlau ....
Nun, erst einmal zu deiner letzten Frage, sollte kein Anspruch auf ALG I bestehen, was ich im Moment nicht eindeutig ersehen kann da ich keine weitergehenden Daten von Dir habe, bestünde die Möglichkeit Leistungen nach SGB II sprich ALG II zu beantragen.
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re: frage zum anspruch vor 5 Jahren, 6 Monaten
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hallo, habe da noch ne frage zum anhängen, ich habe jetzt nach meiner umschulung und darauffolgende PRVO ein halbes jahr bei einer fa gearbeitet bin aber nun wieder aus kostengründen gekündigt worden,
jetzt war ich auf dem arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet hier habe ich keinen anspruch mehr auf alg1 ich sollte zwar alg2 beantragen aber die nette dame meinte ich kann noch warten weil ich gerade vielversprechende bewerbungen am laufen habe also nun zu meiner frage:
ich bin arbeitslos gemeldet, beziehe aber kein ALG 1 und kein ALG 2, wie verhält sich das jetzt mit der Krankenversicherung???? Bin ich trotzdem versichert
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Re: frage zum anspruch vor 5 Jahren, 6 Monaten
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Hallo Mauli,
wenn du kein weiteres Erwerbseinkommen hast, solltest du auf alle Fälle ALG II beantragen. Egal ob Bewerbungen laufen oder nicht. Denn der Antrag läuft immer ab dem Tag, wo es eingereicht wurde. Also, lass dich nicht abwimmeln, selbst wenn du genügend auf der hohen Kante hast. Denn du weißt ja nicht ob es mit der Arbeit klappt.
Dann bist du nämlich auch wieder bei der Krankenkasse versichert.
Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben
Liebe Grüße KRich
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine freie Meinung.
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Re: frage zum anspruch vor 5 Jahren, 6 Monaten
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Hi,
ich gehe davon aus, das du nicht nur in den letzten Monaten ein bisserl gearbeitet hast sondern zuvor eine Ausbildung beendest hast. So, also ab zum Arbeitsamt und Antrag auf Arbeitslosengeld stellen - wenn zu wenig - ergänzend Arbeitslosengeld II und - wichtig!!! Lasse dir von deinen Eltern bescheinigen, das du XXX € an Kostgeld(Unkosten wegen Strom und Nahrung usw.) abgeben mußt und in der Vergangenheit dies ebenso war. Zur Krankenversicherung; bis zum 25´ten Lebensjahr kannst du wieder bei Mum oder Paps familienversichert werden - dies wird dir vermutlich auch angetragen werden. Ab zum Amt und wenn was unklar ist- wieder posten. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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