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Mehrbedarf vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ich bekomme als Arbeitsloser Hartz 4, meine Frau wegen Krankheit Sozialgeld. Meine Frau fährt, in Begleitung, weil sie allein nicht zug fahren kann, einmal im Monat zu ihrem Therapeuten. In unserer Nähe ist ein solcher Fachtherapeut nicht greifbar. Bisher haben wir die anfallenden Beförderungskosten (Niedersachsen-Ticket 28.- Euro) selbst getragen, aber bei der allgemeinen Teuerung (z.B. Energiekosten) fällt uns das immer schwerer. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. Ehe ich mir beim Amt eine Abfuhr hole, meine Frage:
Gibt es die Möglichkeit, diese Fahrkosten zu beantragen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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Re: Mehrbedarf vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallo,
bei nachweislicher Krankheit und der dazu gehörender ärztlichen Betreuung durch einen Facharzt kann ein Antrag auf Erstattung dieser Fahrtkosten gestellt werden.
Diese Fahrtkosten sind nicht im Regelsatz enthalten und stellen einen Mehrbedarf dar.
Mein Tipp:
Ein schriftlichen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten bei der zuständigen ARGE stellen, wenn erforderlich ärztliches Attest und Absage der Krankenkasse beifügen.
Dies per Einwurfeinschreiben an die ARGE senden!!
Also Kopf hoch es wird schon !!
Liebe Grüße auch an deine Frau
eure Sabrina
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Sabrina
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Re: Mehrbedarf vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Danke für die schnelle Hilfe und das Mutmachen Sabrina,
der Gruß wurde dankend angenommen und weitergegeben.
bernie
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bernie cosmo
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