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Frage bzg. Auszahlung bei Neuantrag vor 5 Jahren, 11 Monaten
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mahlzeit zusammen,
und zwar habe ich eine frage bezüglich der auszahlung von hartz 4.mein anspruch auf ALG1 endete am 27. diesen monats,weil ich die letzten wochen vorstellungsgespräche hatte ,habe ich mir mit der antragsstellung von hartz 4 zeitgelassen da ich davon ausgegangen bin das ich eine arbeitsstelle finde bis mein alg1 abläuft.dem war aber nicht so und habe meinen antrag fristgerecht am 27. gestellt und sämtliche unterlagen abgeliefert.war heute den (29.06.)bei der leistungsabteilung und mir wurde zugesagt das mein anspruch auf hartz 4 genehmigt wurde.meine frage jetzt.wann kann ich mit der auszahlung von hartz 4 rechnen??????????????kriege ja diesen monat noch ALG1 vom amt.
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Re: Frage bzg. Auszahlung bei Neuantrag vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo Musti, normalerweise muß das Geld so ausgezahlt werden das du am ersten des Monats darüber verfügen kannst, sollte dein Geld aber nun bis zum nächsten ersten noch nicht drauf sein könntest du bis mitte des Nächsten Monats darauf Hoffnung haben.Es ist natürlich im wesentlichen davon abhängig wann deine Agentur duie Zahlungsanweisung verschickt, im Klartext, der eine wartet länger und der andere kürzer. Sollstest du allerdings dadurch in geldnöte geraten setze dich wieder mit der leistungsberechnung in Verbindung. Gruß Tammy
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Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose ( Heinrich Franke)
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