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Wie wir AL II angerechnet? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallöle,
meine Mutter kommt in drei Monaten in das AL II,
sind nun ihre Kinder Unterhaltspflichtig?
Welche der Kinder werden herangezogen wir sind schließlich 6 Geschwister.Oder hab ich mich da nur vertan.Hatte gelesen das Kinder für ihre Eöltern aufkommen müssen?
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Re: Wie wir AL II angerechnet? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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solidarische-hilfe.de:
SGBII
Unterhalt (§ 9)
Die Unterhaltspflicht zwischen erwachsenen Menschen entfällt. Dies heißt: Wenn der 43-jährige Sohn einen Leistungsantrag stellt, wird seine 74-jährige Mutter nicht zum Unterhalt herangezogen, selbst wenn ihre Rente nach den bisherigen Kriterien der Sozialhilfe dies zulassen würde.
Unterhaltsanrechnung gilt in folgenden Fällen:
bei Partnern (Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft) in einem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft). Dem verdienenden Partner bleibt nur der eigene Bedarfssatz.
bei minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber ihren Eltern (gemäß Düsseldorfer Tabelle)
Bei Unterhaltsansprüchen nach BGB (Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle)
bei Verwandten und Verschwägerten in einem Haushalt (3facher Regelsatz mal 1,5; ca. 1.700,- € hat der verdienende Teil frei.)
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Re: Wie wir AL II angerechnet? vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Vielen Dank das hat mir schon weitergeholfen.
Bin neu hier und muss sagen kompetentes Forum!
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