Hallo Senta,
upss, was muss ich da lesen.............kürzung der Heizkosten bei stationärem Aufenthalt..........und Widerspruch abgelehnt?
Na, da würde ich es doch mal auf eine Klage ankommen lassen.
§ 7
Berechtigte
(4) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht ist .............
Mir ist wohl bekannt, das 35% vom Regelsatz abgezogen werden, aber eben NICHT von den KDU............wie bei euch von den Heizkosten!!
Wie oben erwähnt.............mein Rat Klage einreichen!!
Für geringverdiener besteht die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen (kostet 10 Euro). Damit dann zum Anwalt für Sozialrecht.
Lasst euch das nicht gefallen!!
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
ramona35