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Für mich geht das Problem woanders los:
Ist Ihr Freund bereit, Sie und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren? Er muss das nämlich nicht. Beim googeln finden Sie viele Infos zum Thema eheähnliche Gemeinschaft. Frisch Zusammengezogene zählen üblicherweise nicht dazu.
Wenn nein, hat er Angaben zu seinem Einkommen in Ihrem Antrag gemacht?
Zu Ihrer Frage: Der Sohn Ihres Freundes hat nichts mit Ihrem Antrag auf AlgII zu tun. Wenn jedoch Ihr Freund alle Angaben( was er nicht muss) gemacht hat, wird davon ausgegangen, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden und alle Mitglieder des Haushalts gemeinsam wirtschaften. Dann wird das Einkommen des Sohns herangezogen.
Hilfe zu Ihrer Frage finden Sie in einer Sozialberatungsstelle, Adresse unter tacheles.de<br><br>Post geändert von: grottenolm, am: 17/06/2006 23:19
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