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ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo, wer kann mir sagen, wieviel jeder Erwerbsfähige in einer "Bedarfsgemeinschaft", dazuverdienen darf.
Sind die 100 Euro für jeden frei oder für die ganze "Bedarfsgemeinschaft"?
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Jürgen W.
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Re: ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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hallo jürgen!
erst einmal schöne pfingsten!
zuverdienen kannst du so viel wie du möchtest,der zuverdienst reduziert nur dein anspruch auf alg2,umso mehr du verdienst,umso besser,vielleicht bist du ja bald garnicht mehr auf alg2 angewiesen.
die ersten 100 euro sind nur frei für den antragsteller der bedarfsgemeinschaft,außer ihr seit zu zweit die alg2 bezihen und habt jeder einen antrag gestellt,so hat dann jeder die ersten 100 euro frei,die dann nicht angrechnet werden.
gruß frank;)
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Franky
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Re: ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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erst mal danke für die schnelle antwort,meine frau ( nicht antragsteller) hat einen nebenjob und verdient da ca. 200 € im monat, die würden dann bis auf die 100€ freibetrag, angerechnet?
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Re: ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo,
zu deinen Fragen:
Erwerbseinkommen bis 100 € sind anrechnungsfrei.
Weiterhin ergeben sich folgende Höchstfreibeträge:
Erwerbseinkommen 100 € bis 800 € --> 20 % =140.-Euro
Errechnet sich wie folgt: (Einkommen z. B. 800.-€ die ersten 100.-€ sind anrechnungsfrei, bleiben 700.-€, + 20% aus 700.-€ = 40.-€ ergibt: 100 € + 40 € = 140.-€ Höchstbetrag. )
Erwerbseinkommen 800 € bis 1200 € --> 10 % = 40.-Euro
Erwerbseinkommen 1200 € bis 1500 € --> 10 %=30.- Euro
(wenn ein minderjähriges Kind unterhalten wird)
Bezugspunkt für die Berechnung der neuen Freibeträge ist das monatliche Bruttoeinkommen.
Fallen höhere Absetzbeträge als 100 € an, sind die tatsächlichen Absetzbeträge und der
Erwerbstätigenfreibetrag vom Nettoeinkommen abzuziehen. Das ergibt dann das anrechenbare Einkommen gemäß SGB II.
Ferner ist es nicht erheblich aus wievielen Personen die BG besteht,jedem Mitglied der BG welches Einkommen erzielt, stehen die Freibeträge zu.
Hoffe es hilft
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re: ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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papa1000 schrieb:
erst mal danke für die schnelle antwort,meine frau ( nicht antragsteller) hat einen nebenjob und verdient da ca. 200 € im monat, die würden dann bis auf die 100€ freibetrag, angerechnet?
Hallo Papa 1000,
wenn deine Frau ein Einkommen in Höhe von 200.-€ mtl. erzielt, stehen ihr aus diesem Einkommen 120.-€ mtl. zu.
Errechnet sich wie folgt:
100.-€ anrechnungsfrei, + 20 % aus 100.-€ = 20.- € ergibt : 100.-€ + 20.-€ = 120.-€ .
Hoffe es hilft
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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Re: ALG II dazuverdienen vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Sabrina schrieb:
Hallo,
zu deinen Fragen:
Erwerbseinkommen bis 100 € sind anrechnungsfrei.
Weiterhin ergeben sich folgende Höchstfreibeträge:
Erwerbseinkommen 100 € bis 800 € --> 20 % =140.-Euro
Errechnet sich wie folgt: (Einkommen z. B. 800.-€ die ersten 100.-€ sind anrechnungsfrei, bleiben 700.-€, + 20% aus 700.-€ = 40.-€ ergibt: 100 € + 40 € = 140.-€ Höchstbetrag. )
Erwerbseinkommen 800 € bis 1200 € --> 10 % = 40.-Euro
Erwerbseinkommen 1200 € bis 1500 € --> 10 %=30.- Euro
(wenn ein minderjähriges Kind unterhalten wird)
Bezugspunkt für die Berechnung der neuen Freibeträge ist das monatliche Bruttoeinkommen.
Fallen höhere Absetzbeträge als 100 € an, sind die tatsächlichen Absetzbeträge und der
Erwerbstätigenfreibetrag vom Nettoeinkommen abzuziehen. Das ergibt dann das anrechenbare Einkommen gemäß SGB II.
Ferner ist es nicht erheblich aus wievielen Personen die BG besteht,jedem Mitglied der BG welches Einkommen erzielt, stehen die Freibeträge zu.
Aber nur einmal 100€ für die BG?
Hoffe es hilft
Liebe Grüße
Sabrina
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