Hallo Ali,
hier ein Auszug aus meinem Skript:
C.2.26 Hinzuverdienst zu Arbeitslosengeld 2
(1) Ein Grundfreibetrag von 100 € wird nicht verrechnet mit dem ALG II. Bei Beträgen zwischen 100€ und 800€ Bruttoeinkommen bleiben 20%, ab 800€ sind 10% anrechnungsfrei. Die Obergrenze liegt bei kinderlosen Bedürftigen bei 1200 € , bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bei 1500 €. Was darüber hinaus geht wird voll angerechnet. Die so ermittelten Freibeträge reduziern also nicht die Höhe des ALG2. Außerdem erhöhen die durch die Erwerbstätigkeit verursachten Werbungskosten die Freibeträge.
In Deinem Fall Ali, müsste ich Deinen Hinzuverdienst kennen,um statt mit Prozent zu rechnen, den Betrag zu ermitteln: Beispiel Du verdienst 700€ hinzu: dann
100€ + 600(700-100)*20% = 120€, somit bleiben von 700€ = 100€+120€ = gesamt 220€ in Deiner Tasche, der Rest von 480€ wird verrechnet mit dem ALG II
Grüße
aaahaaa
www.was-wenn-arbeitslos.de