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ARGEII Rückforderung vor 5 Jahren, 12 Monaten
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Seit dem 01.5.2006 arbeite ich wieder, aber in einer Stadt die 250km von meiner jetztigen entfernt ist. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kids. Von Montag bis Freitag bin ich in einem Apartment untergebracht, die Kinder (16 u. 12) werden abends für 3 Stunden von einer Tagesmutter betreut. Ansonsten sind sie alleine. Mir wurde vom Arbeitsamt für den Monat Mai ARGEII noch einmal zugesichert (hab ich auch schriftlich), da mein erstes Gehalt voraussichtlich erst Ende Mai kommt. Ich musste jetzt meinen Gehaltszettel einreichen und auch mitteilen wann ich das Geld bekomme. Nachdem ich mein Gehalt bereits am 15. des Monats bekam, fordern sie jetzt das komplette ARGEII 645 Euro zurück. Ist das rechtens, kann mir da jemand helfen, was kann ich dagegen tun. Ich hab hohe Kosten am Anfang des Monats gehabt und habe sie auch weiterhin, doppelte Haushaltsführung (Miete für das Apartment in der anderen Stadt), Kinderbetreuungskosten, Benzinkosten für die WE-Heimfahrten u.s.w. bis ich eine Wohnung in der Stadt, dort wo ich arbeite, gefunden habe. Der Umzug soll voraussichtlich im August stattfinden.
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Lydia
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Re: ARGEII Rückforderung vor 5 Jahren, 12 Monaten
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Wer sich unter AlgII nicht rechtzeitig informiert, hat wirklich sehr schlechte Karten!!
Hätte Ihr AG das Gehalt erst Anfang Juni gezahlt, hätten Sie noch Anspruch auf volles AlgII für Mai gehabt.
Der Zuflussmonat ist entscheidend, das Einkommen wird für den Monat angerechnet, in dem es gezahlt wird.
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Re: ARGEII Rückforderung vor 5 Jahren, 12 Monaten
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Hallo Lydia,
Du solltest zur Arge gehen und alles in Ruhe besprechen. Dort wird man Dir sicherlich helfen. Die Mehrbelastungen die anlässlich der Realisierung eines neuen Arbeitsplatzes entstanden sind, sollte eigentlich die Arge übernehmen - im Nachhinein ist das etwas schwieriger - abe versuch es trotzdem.
Du lässt Deine Kinder wochentags alleine in der Wohung?
Ist das denn rechtens?
Alles Gute trotzdem
aaahaaa
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www.was-wenn-arbeitslos.de
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Re: ARGEII Rückforderung vor 5 Jahren, 12 Monaten
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Ich hab mich informiert. Wochen vor der Arbeits-Aufnahme wurde alles mit meinem Arbeitsberater besprochen, Anträge ausgefüllt. Es war ja kein Entschluss von heute auf morgen in einer anderen Stadt das Arbeiten anzufangen, dass kann ich als alleinerziehende Mutter gar nicht, wäre was anderes wenn man einen Partner hat. Es wurde mir übrigens schriftlich zugesichert, da stand auch nie im Raum, wenn ich mein Gehalt früher bekomme, dass ich dann das Geld zurückzahlen muss. Von was hätte ich denn sonst die Miete/Strom/Heizkosten Anfang Mai zahlen sollen, das Mai-Gehalt ist ja für die Miete im Juni.
Das Jugendamt weiß von meiner Situation, es ist rechtens, vor allem weil meine Große schon 16 ist, außerdem ist die Tagesmutter vom Jugendamt und auch tagsüber schnell erreichbar, falls es Probleme in der Schule gibt. Wie hätte ich es denn sonst machen sollen? Man bekommt nicht so schnell eine Wohnung in München.
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Lydia
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