Hallo Roman,
einen wunderschönen guten Morgen !
Erst einmal zu dem Kontoauszug ....
schaue Dir dieses an unter Punkt 7. beginnend.
http://www.lfd.nrw.de/14_dsb/gesamt_14dsb.pdf
weiterhin ist es folgendermaßen:
Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und dessen Partner.
(§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II)
Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 €
für
jede Person der Bedarfsgemeinschaft
(§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB II)
Nun, was jedoch eurer Arbeitseinkommen anbelangt, so ist dieser natürlich als Einkommen zu berücksichtigen da es zufließt.
Wenn es allerdings vor Bezug von Leistungen nach dem SGB II zufließt ... also sagen wir mal das Gehalt kommt am 28.11.2006 und ab 01.12.2006 steht ihr wieder in Leistungsbezug, dann ist dieses Gehalt nicht als Einkommen sondern als Freibetrag zu handeln.
Es gilt immer der Monat in welchem es zufließt.
Hoffe es hilft.
Liebe Grüße
Sabrina