Hallo,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, ich hoffe ich bekomme das verständlich hin...
Ich beziehe ALG II und bin seit 03.04. einer Maßnahme zugeteilt, nennt sich POB - Praxisorientierte Bildung.
Diese Maßnahme ist so gegliedert, dass die ersten 4 Wochen Bewerbertraining und Profiling gemacht wird, nach diesen 4 Wochen entscheidet sich der Teilnehmer in welchem Bereich er die restlichen 5 Monate verbringt.
Das Einführungsmodul war in der Bildungsstätte in Straße X, die anderen Module werden in verschiedenen Außenstellen weitergeführt. Also bin ich jetzt in der Bildungsstätte in Straße Y.
Vor Beginn der Maßnahme bekam ich einen Antrag für die Fahrtkosten, den habe ich eingereicht mit der Anzahl der Kilometer von Wohnung bis Straße X.
Da ich aber jetzt in Straße Y bin hat sich die Anzahl meiner Kilometer erhöht die ich täglich zurücklege.
Jetzt sagt die Arge, das wäre nicht ihre Sache, ich muß Differenz zwischen Straße X und Straße Y vom Bildungsträger einfordern, die Arge übernimmt nur die Kosten bis Straße X.
Ich weiß von anderen Teilnehmern, dass sie aber die Kosten von der Arger erstattet bekommen, ohne wenn und aber.
Wie ist es denn nun richtig?
Ich habe noch keinerlei Erstattung von Fahrtkosten erhalten. Seit 03.04. läuft die Maßnahme und ich habe noch keinen Cent gesehen. Das kann doch nicht sein, es ist ein enormer Mehraufwand denn ich irgendwie von meinem ALG II bestreiten muss.
Ich komme mir ziemlich verlassen vor, keiner fühlt sich zuständig und mein Sachbearbeiter bei der Arge kommt auch nicht in die Gänge.
Zudem erscheit er mir ziemlich inkompetent, egal was ich ihn frage, er kann mir nie eine Antwort geben, muss immer erst nachfragen und ich höre dann nie wieder was von ihm. Dann hänge ich ewig in den Warteschleifen der Hotline rum um endlich mal durchzukommen um ihm eine Nachricht zu hinterlassen er möge mich zurückrufen. Denn eine direkt Durchwahl wird ja nicht rausgegeben.
Kann ich meinen Sachbearbeiter wechseln?
Der Kindergarten meiner Tochter hat den ganzen August über Ferien. Habe ich während einer Maßnahme Urlaubsanspruch? Ich möchte nicht den ganzen Monat frei haben, aber evtl. 2 Wochen, die anderen 2 Wochen habe ich schon eine Betreuung für meine Tochter.
DAS konnte er mir auch nicht beantworten, er muss erst nachfragen...
