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Projekt 50+ vor 6 Jahren
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Hallo,
hier gibt es ein Projekt
Kontaktstelle zur Reintegration ältere Arbeitsloser in Schlüsselbranchen.(Fachbereich Wirtschaftsförderung Europäische Angelegenheiten)
Einladung erfolgt über ARGE. Informationsveranstaltung und Einzelgespräch übernimmt ein Privatunternehmen (1) Profiling und Coaching macht wieder ein anders Unternehmen was vom (1)beauftragt wurde.
Nach dem Einzelgespräch+Profiling soll man ein Vertrag abschließen mit (1).Wenn man sich weigert kommt die ARGE wieder ins Spiel und droht.
Im Vertrag stehen nur Pflichten auf Weiterbildung hat man kein Recht und Rechtbelehrung fehlt.
Frage? ist das eine neue Form der Eingliederunsvereinbarung
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Franz
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Re: Projekt 50+ vor 6 Jahren
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Karma: 11
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Hallo Franz,
mit Sicherheit nicht. Nimm den Vertrag, bevor er Unterschrieben wird und lass Ihm von einem Anwalt durchleuten. Er wird ihm mit Wahrscheinlichkeit für unrechtsrechtskräftig ablehnen.
Ein Vertrag, der nur einseitige Pflichten aufweißt und keine Rechtsbelehrung anbei hat, ist in meinen Augen sittenwidrig. Selbst die ARGE muß einen solchen Vertrag als Knebelvertrag ansehen und prüfen.
Es ist Dein gutes Recht den Vertrag anzuzweifeln und ab zu lehnen.
Noch mal zum Abschluß, lass Dir nichts einreden prüfe den Vertrag mittels Anwalt oder wenn Du in der Gewerkschaft bist legen den Vertrag dort zur Prüfung vor. (Dies kann Du auch tun, wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist.)
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Projekt 50+ vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo,
habe nun erfahren, das Teilnehmer an dem Projekt 50+ nach 4 Wochen von der Arge nun einen Brief bekommen haben.
Jetzt wird dieser Vertrag von der Arge als Eingliederunsvereinbarung genommen.
Frage? ist doch eine neue Form der Eingliederunsvereinbarung
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Franz
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