Hallo alle Miteinander,
ich hatte letztes Jahr ALG II und Arbeitslosengeld gleichzeitig bezogen. Ich habe mich dann selbständig gemacht und Überbrückungsgeld bewilligt bekommen. Selbständig war ich ab Mitte April, Überbrückungsgeld wird rückwirkend ausgezahlt und die erste Zahlung ging somit Mitte Mai ein.
ALG II wird ja vorraus gezahlt und somit bekam ich Ende April die Zahlung für den Zeitraum 1.-31. Mai. Das JobCenter möchte jetzt natürlich einen Teil ihrer Zahlung wieder zurück. Das ist auch okay so.
Meinem Verständnis nach sollte ich doch bis Mitte Mai ein anrecht auf ALG II haben, bis zu dem Tag wo die erste Zahlung der Überbrückungsgeldes auf mein Konto einging.
Nach Auffassung des JobCenters ist es aber so, dass ich für ganze Monat Mai keinen Anspruch mehr auf ALG II hatte.
Ist das wirklich so? Ich denke das die tagesgenau die Ansprüche berechnen. Hat jemand von euch was dazu sagen?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Liebe Grüße,
David