Hallo nochmal,
auch ich lerne gern neu dazu, aber nun bin selbst ich verwirrt, denn das was ich mir zu diesem Thema heute erlesen habe, verweist auch auf eine Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber den Enkelkindern.
hier mal was zum lesen:
www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/unterhalt_grosseltern.html
ebenso hier:
de.wikipedia.org/wiki/Unterhalt
Bei Großeltern, die für die Enkel haften, sofern der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht ausreichend leistungsfähig ist, gelten nicht die strengen Anforderungen im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht. Der Selbstbehalt (Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen) ist deutlich höher.
Mir stellt sich jetzt nun die Frage warum dann in Bezug auf ALG II dies zu lesen ist, was ich oben schon gepostet habe.
Kann ich so nicht navollziehen. Allerdings wüsste ich schon wie ich in solch einer Situation vorerst vorgehen würde.
Liebe Grüße
Ramona35<br><br>Post geändert von: ramona35, am: 25/04/2006 20:04