Ich habe jetzt nochmals nachgelesen, nach §16 (3) SGBII gilt das Bundesurlaubsgesetz für "1-Euro-Jobber" entsprechend.
Auszug aus § 16, Absatz 3, SGBII:
....die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Sie erhalten also bezahlten Urlaub. (24 Werktage pro Jahr).
Dieses ist Gesetz.
In der internen "Arbeitshilfe" der Bundesagentur steht aber, daß während des Urlaubs nicht gezahlt werden soll, somit ist diese sogenannte interne Arbeitshilfe rechtswidrig.
Ich habe deshalb jetzt mal eine Mail an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit losgelassen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 16, Absatz 3, SGBII haben auch sogenannte "1 Euro Jobbler" Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz auf 2 Tage bezahlten Urlaub pro Monat.
Nun ist mir bekannt, daß eine sogenannte Arbeitshilfe der Bundesargentur für Arbeit existiert, wonach Urlaub nicht bezahlt wird. Da eine Arbeitshilfe wohl kaum über Bundesgesetz steht, dürfte diese rechtswirdrig sein.
Können Sie mir deshalb mitteilen, warum der größte Teil der Arbeitsgemeinschaften den bezahlten Urlaub bei 1 Euro Jobs nicht umsetzen und somit gegen geltendes Recht verstoßen?
Mit freundlichen Grüßen
Post geändert von: Guru, am: 22/04/2006 06:38<br><br>Post geändert von: Guru, am: 22/04/2006 06:43