Infos zur Angleichung des Alg II-Regelsatzes in den neuen Bundeslaendern!
Anbei findet Ihr die Gesetzesaenderung des SGB II, die am 01.07.2006 in Kraft treten wird.
Besonders interessant ist der neue § 68 SGB II, denn hier wurde festgelegt, dass die Erhoehung der Regelleistung von 331 Euro auf 345 Euro fuer die neuen Bundeslaender nicht grundsaetzlich zum 01.07.2006 umgesetzt wird.
Die Bundesregierung hat die „kostensparende“ Variante gewaehlt. Fuer alle, deren Bewilligungszeitraum vor dem 01.07.2006 beginnt, gilt fuer den gesamten Bewilligungszeitraum die alte Regelleistung von 331 Euro weiter.
Beispiel:
Frau M. erhaelt einen Bewilligungsbescheid mit dem Bewilligungszeitraum vom 1. April 2006 bis 30. September 2006. Trotz der Tatsache, dass am 1. Juli 2006 die Regelleistung auf 345 Euro erhoeht wird, bekommt sie fuer Juli, August und September 2006 nur 331 Euro. Erst wenn sie einen Fortzahlungsantrag stellt, erhaelt sie ab dem 01.10.2006 endlich 345 Euro.
Mit dieser Regelung wird meines Erachtens eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz, Artikel 3, Abs.1 des Grundgesetzes verstossen. Man koennte es auch staatliche Willkuer nennen, da die Bewilligungszeitraeume ausschliesslich von der ARGE / dem Job Center festgelegt werden.
So wird es in den neuen Bundeslaendern viele Pechvoegel und einige Glueckspilze geben, je nach dem, welches „Bewilligungs-Los“ sie gezogen haben.
www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/at...amp;amp;d=1145446588
Post geändert von: sanetta, am: 19/04/2006 17:45<br><br>Post geändert von: sanetta, am: 19/04/2006 17:46