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widerspruch gegen ablehnung bewerbungskosten? vor 6 Jahren, 1 Monat
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freundin hat heute post vom agentur für arbeit erhalten:
ihrem antrag vom 25.07.2005 auf erstattung von bewerbungskosten kann nicht entsprochen werden.
leistungen zur unterstützung der beratung und vermittlung, wie hier in ihrem fall bewerbungskosten, können mit 5,00 euro je nachgewiesener bewerbung bis zu 260,00 euro jährlich gewährt werden. die maßgebende frist beginnt mit dem tag der erstmaligen beantragung, dem 25.07.2005 und endet an 24.07.2006.
nach eingehender prüfung und unter berücksichtigung der umstände ihres einzelfalls gehören sie nicht zum förderfähigen personenkreis im sinne des §45 drittes buch sozialgesetzbuch (sgb III).
deshalb können keine kosten übernommen werden.
die entscheidung beruht auf §45 sozialgestzbuch - dittes buch - (sgb III) in verbindung mit§60 sozailgesetzbuch - erstes buch - (sgb I).
gegen diesen bescheid ist der widerspruch zuslässig. der widerspruch .....
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zur info: sie erhält alg II und hat einen job auf 165-eurobasis.
nun meine frage, wie kann sie den widerspruch formulieren?
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Re: widerspruch gegen ablehnung bewerbungskosten? vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo,
Bewerbungskosten sind Kann-Leistungen. Man sollte sie vorher bestätigen lassen. Wie ich aus deinen zeilen entnehmen kann, hat dies deine Freundin getan?! Dann würde ich in Wiederspruch gehen.
Liebe Grüße
Ramona
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ramona35
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