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Hallo,
ich bekomme im moment ALG 2 und mache im moment eine Umschulng bei der BFW in Oberhausen. Bekomme mein ALG 2 Geld + fahrkosten erstattet. Jetzt sagt der Reha Berater vom BFW mir würde auch ein Sonderausgaben Zuschlag in der Höhe von 30% des ALG 2 zustehen. Er meinte, dass wird halt gerne vom Arbeitsamt verschwiegen und man bekommt es halt nur wenn mann extra Antrag stellt und im Antrag den zuständigen Paragraphen erwent.(den er aber leider nicht im kopf weiß )
Daher meine frage, kennt das noch jemand und weiß jemand wie der Paragraph heißt ???
Und Ausserdem sagt er, wäre es möglich Übergangsgeld für die Dauer der Umschulung zu beantragen. Weiß jemand ob das stimmt und wie das geht ????
Bin seit 01.11.06 in ALG 2, letzte Arbeitsstelle am 30.09.04 , am 05.01.05
Unfall und deswegen auch die Umschulng jetzt, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann
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