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U25 wohne lange nicht mehr bei meinen eltern .... vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo und guten Tag,
Ich habe folgendes Problem und zwar ich bin selbst 23 und beziehe seit einem längeren Zeitraum ALG2, ich bin bis Ende vorriges Jahr Wohnhaft in ERfurt gewesen, im aus meiner Eltern (Als Anmerkung mein Vater besitzt 2 Häuser ein altes und ein Neubau in dem alten habe ich eine komplette Wohnung für mich gehabt und zur Miete gewohnt. Der Mietvertrag leif zwar unter mietfrei war aber ein richtiger Mietvertrag wo ch nur die Nebenkosten zutragen hatte, diese hat das Arbeitsamt auch übernommen) Nun bin ich seit Ende 2005 ausgezogen und nach Sondershausen zu einem Verwandeten wo ic etwa 1 Monat gemeldet war. Nun war ich auf dem Arbeitsamt am 15.12.05 und habe dort die genehmigung bekommen das die ARGE meine Miete + Nebenkosten und die Geschäftsanteile übernimmt. Mein Antrag wurde immer hinausgezögert und neue Unterlagen mussten beschafft werden zb Einkommenserklärung meiner Eltern. Nun Heute wurde mir auf dem Arbeitsamt in Sondershausen mitgeteilt das ich laut berechnung nur knapp 15 Euro erhalten und von meinen Eltern 560 Euro einklagen soll als Unterhalt. Sollte heute auch auf der ARGE eine verzichtserklärung unterschreiben, deswegen habe ich mich geweigert, sollte dann nach der verzichtserklärung zur Wohngeldstelle. Ich war bei der Wohngeldstelle die meinten aber sie seien nict zuständig bzw könnten es nicht genau berechnen weil ich 0 Einkommen besitze. Was wäre in diesem Fall zutun?
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Re: U25 wohne lange nicht mehr bei meinen eltern .... vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo hirtec,
Die Behördedarf darf nur Unterhalt fordern
1. von Eltern gegenüber volljährigen kindern unter 25, die die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben,
2. von Eltern gegenüber volljährigen Kindern unter 21 Jahren, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in allgemeiner Schulausbildung befinden ( § 1603 Abs.2 BGB )
3.von Verwandten, denen gegenüber Unterhaltsanspruchansprüche geltend gemacht wurden
jetzt musst du erstmal schauen, inwieweit dies auf dich zutrifft!
Im übrigen würde ich dir anraten einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen.
Liebe Grüße
Ramona
Post geändert von: ramona35, am: 04/04/2006 17:04<br><br>Post geändert von: ramona35, am: 04/04/2006 17:05
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ramona35
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Re: U25 wohne lange nicht mehr bei meinen eltern . vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hi, nur wie den anwalt zahlen?
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hirtec
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Re: U25 wohne lange nicht mehr bei meinen eltern . vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo,
du kannst bei deinem zuständigem Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, mit diesem suchst du einen Anwalt für Sozialrecht auf. In aller Regel ist dies dann kostenlos. Sollte allerdings ein Selbstkostenbeitrag erhoben werden liegt dieser höchstens bei 10 Euro.
Liebe Grüße
Ramona
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ramona35
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Re: U25 wohne lange nicht mehr bei meinen eltern . vor 6 Jahren, 1 Monat
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Die Behördedarf darf nur Unterhalt fordern
1. von Eltern gegenüber volljährigen kindern unter 25, die die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben
^^ nun das trifft auf mich zu, also habe ich somit schlechte karten
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hirtec
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