Mietvertrag ohne einwiligung der arge vor 12 Jahren, 1 Monat
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Hallo ich brauche mal euern rat .
Ich Habe am 23.3.06 einen mitvertrag bekommen schön freu klasse weil ich zuvor keine eigene wohung hatte so wohlte dann am 23.3.06 zur arge habe telefonisch angerufen meine zuständige sachbearbeiterin war nicht da und konte mich auch nicht dazwischen schieben !!!
So ich also den Mietvertrag unterschrieben um mir die wohnung zu sicher ich beantrage aber hier in braunschweig ALG II ganz neu
So ich habe einen Termin zum 30.3 um ab den 1.4 da ich seit dem 20.3 in braunschweig gemeldet bin habe mich noch am selben tag arbeitssuchend gemeldet und den antrag bekommen jetzt reiche ich am 30.3 den mietvertrag und den antrag auf ALG II ein den mietvertrag zählt ab den 1.4 und auch der ALG II ab den 1.4
könnte mir jetzt die Arge braunschweig die wohnung nicht genehmigen bzw müßte ich dann für die mietkosten selber aufkommen
Also ich muß dazu sagen der regelsatz für die Wohnung ist max 45 m² und 225 euro grundmiete
Meine Wohnung wo ich den mietvertrag schon unterschrieben habe kostet
40 m² grundmiete 180 euro warmmiete 224,10
Jetzt nachmal meine frage muß jetzt die wohnung Finaziert werden oder nicht
Gruß kimberly
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Kimberly
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Re: Mietvertrag ohne einwiligung der arge vor 12 Jahren, 1 Monat
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hallo kimberly!
du solltest die wohnung bezahlt kriegen, sofern die kosten für unterkunft und heizkosten angemessen sind.
ich denke mal, die wohnung ist mit 45m2 angemessen,so das du die kosten auch erstattet bekommen solltest.
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Franky
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Re: Mietvertrag ohne einwiligung der arge vor 12 Jahren
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Hallo
Hinsichtlich der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten verstößt die Verordnungsermächtigung gemäß § 27 SGB II gegen das Bestimmtheitsgebot nach Art. 80 Abs. 1 GG. Das Ausmaß der Ermächtigung ist lediglich durch den Begriff “angemessen” definiert. Dieser Begriff ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff. Gleiches gilt für die “Voraussetzungen der Pauschalierungen”. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind nicht geeignet, das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 GG zu erfüllen.
Bei dem Begriff der angemessenen Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ein pauschaler Rückgriff auf irgendwelche Richtlinien bzw. Verordnungen der Kommune ist unzulässig. Nach § 22 SGB II ist bei der Angemessenheit der Unterkunftskosten auf den Einzelfall abzustellen.
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Re: Mietvertrag ohne einwiligung der arge vor 12 Jahren
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hallo!
ohne angst machen zu wollen:
Hast du VORHER gefragt, ob du umziehen darfst???
Falls du aus einer anderen Stadt kommst, hast du dort eine Zustimmung zum Umzug erhalten???
ansonsten könntest du die selben schwierigkeiten bekommen wie wir!
LG
anny
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Re: Mietvertrag ohne einwiligung der arge vor 11 Jahren, 12 Monaten
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und ganz wichtig:
Sind Sie älter als 25 Jahre?
Wenn Sie nämlich jünger sind, kann die ArGe die Übernahme der Kosten für die Miete ganz ablehnen.
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