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ALGII Kürzung vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo habe da mal eine frage, ich bin untermieter in einer wohnung mit einem untermietsvertrag alle halbe Jahre wollen die beimAA ja wissen ob sich was geändert hat bei mir hat sich nichts geändert aber die wollten trotzdem den Mietvertrag nochmal sehen. Das Problem jetzt ist, dass sie mir das ALG um 50 euro gekürzt haben weil ich den Vertrag nicht nochmal vorlegen konnte da sie beim letzten mal das original einbehalten haben. Ist das rechtens???
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Re: ALGII Kürzung vor 6 Jahren, 1 Monat
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Hallo struppy21,
nach meinem rechtsempfinden dies dies auf keinen Fall rechtens! Das Orginal des Mietvertrages darf das Amt nicht einbehalten, allenfalls eine Kopie. Das Orginal gehört dir.
Ich gehe davon aus das du einen schriftlichen Bescheid mit Begründung, wegen der Kürzung erhalten hast.
Umgehend Widerspruch einreichen.
Du kannst dir auch bei deinem zuständigen AMtsgericht einen Beratungsschein holen, mit diesem gehst du dann zu einem Anwalt für Sozialrecht.
Liebe Grüße
ramona35
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ramona35
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