Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten:
ich besitze lt. grundbuch eine eigentumswohnung mit ca. 65 m². meine mutter hat aber nießbrauch. was bedeutet, dass sie alle rechte an der wohnung hat und ich an sie (wirklich wahr

miete zahle.
frage: wenn ich diese (also quasi meine) wohnung nun bei bezug von ALGII angebe bzw. die miete, bekäme ich dann eine mietübernahme wie andere auch? und was ist mit der größe? 65m² ist ja viel zu groß für eine einzelperson, allerdings könnte es doch sein, dass es eine sonderregelung gibt, dass ich mein eigentum nicht fremdvermieten muß, um selber einen mietzuschuss zu für eine kleinere wohnung zu bekommen?
etwas prikär die lage, wer kennt sich hier aus?
