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Antrag auf Erstausstattung vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Hallo eine Frage darf man noch einen Fernseher beantragen in der Erstaustattung und wen ja und welschen §§§ läuft das ? das Jobcenter schreibt das man den fernseher aus der RL nach § 20 Abs. 1 SGB II anzusparen desweiteren habe ich Bodenbelag beantragt den soll es angeblich nur geben wen Rheuma oder eine Behinderung vorliegt ???
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Sensorium
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Re: Antrag auf Erstausstattung vor 6 Jahren, 2 Monaten
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hallo sensorium!
den fernseher mußt du dir vom regelsatz kaufen bzw. ansparen.
wegen des teppiches, denke ich auch mal, das du den auch vom regelsatz bezahlen mußt.
es gibt aber die möglichkeit ein darlehen zu beantragen bezüglich des teppiches, was du mal bei deiner arge erfragen solltest, ob dir da für ein darlehen gewährt werden kann, du dieses in kleinen raten zurück bezahlst, dieses widerum wird mit deinem alg verrechnet.
hoffe du hast erfolg!
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Franky
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Re: Antrag auf Erstausstattung vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Klat steht dir ein Teppich zu!
Es heisst ja schließlich Erstausstattung!
Stell wieder einen Antrag!
Wird er wieder abgelehnt reich klage beim Sozialgericht ein.
Zuerst wiederspruch!
Sollte der zu deinen gunsten ausfallen hast du gewonnen!
Sollte das nicht der Fall sein reich einfach klage beim Sozialgericht ein.
Dir steht eine komplette Erstausstattung zu ob das deinem Sachbearbeiter nun gefällt oder nicht!
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Kai
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