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Fahrtkosten zur Coaching-Maßnahme werden nicht vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Hallo,
ich mache jetzt für vier Monate eine Coaching-Maßnahme. Jede Woche ein Mal.
Ich beziehe AlG II.
Meine Integrationsfachkraft sagte mir, dass Fahrtkosten für eine solche Maßnahme nicht beantragt und erstattet werden können.
Ist das korrekt?
Möchte mich gerne an anderer Stelle erkundigen.
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
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Re: Fahrtkosten zur Coaching-Maßnahme werden nicht vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Wenn es sich hier um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt, die du durch dein zuständiges Amt vermittelt bekommen hast, dann müssen die Fahrtkosten übernommen werden.
Fahrtkosten( gehören zu den Weiterbildungskosten)können übernommen werden:
für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte(Pendelfahrten)
Als Fahrtkosten ist für jeden Tag, an dem Sie die Bildungsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale für jeden vollen KM zwischen Ihrer Wohnung und der Bildungsstätte von 0,36€ für die ersten 10 km und 0,40€ für jeden weiteren km anzusetzen.-
Die Entfernungspauschale wird unabhängig von dem von Ihnen benutzten Verkehrsmittel gezahlt. Auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen kommt es dabei nicht an.
Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenvervindung der einfachen Fahrstrecke maßgebend.
ramona35
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ramona35
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