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Habe heute eine Anfrage vom Amt bekommen, meine Vermögenslage 2003 nachzuweisen, da ich Zinsen bekommen habe. Im Jahre 2004 hatte ich aber nichts mehr und habe Antrag auf ALG II gestellt, damit ab Januar 2005 Leistungsbezug eintritt. Es reicht doch wohl ein Nachweis über die Vermögenslage 2004, oder? Die sind vom Finanzamt informiert worden.
Die Sachbearbeiterin will nach Aktenlage entscheiden, wenn ich keine Nachweise bringe. Geht das überhaupt?
Brauche dringend Hilfe!!!!!<br><br>Post geändert von: ElkeF, am: 17/03/2006 12:53
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