Hallo Sanetta,
Zum ALG I Zuschlag:
Der Zuschlag beträgt 2/3 der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitslosen- und Wohngeld und dem Arbeitslosengeld II, soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht. Er ist begrenzt auf höchstens 160 Euro für Alleinstehende und 320 Euro für Partner zuzüglich höchstens 60 Euro für jedes mit dem Zuschlagsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft zusammen lebende minderjährige Kind. Nach Ablauf eines Jahres wird der Zuschlag halbiert.
Schau doch mal bitte hier:
www.arbeitslosen.info/content/view/258/64/
ramona35