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Anspruch auf Frührente erhalten b. abgelehntem AL2 vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Hallo Zusammen,
mein Vater ist prinzipiell seit ca. 1,5 Jahren Hartz4-Kandidat. Sein Antrag wurde allerdings auf Grund von anrechenbarem Vermögen abgelehnt.
Mein Vater ist zudem phsychisch ziemlich labil und hat daher vor knapp einem Jahr einen Antrag wegen Erwerbsminderungsrente gestellt. Das Verfahren liegt momentan beim Sozialgericht. Ein erstes Gutachten ist bereits zu seinen Gunsten ausgefallen.
Meine Frage ist nun:
Es gibt ja bei der Frührente einen Passus der in etwa besagt, dass man mind. 3 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben muss, um überhaupt Anspruch auf eine vorzeitige Rente zu bekommen. Bei ALG2-Empfängern kümmert sich ja das Arbeitsamt darum, dass der Anspruch erhalten bleibt. Was aber macht jemand, der zwar Arbeitslos ist, aber keinen Anspruch auf ALG2 hat?? Krankenkasse muss ja selbst bezahlt werden, aber bzgl. der Rente habe ich dazu keinerlei information gefunden.
Wäre Klasse wenn mir hier einer dazu was konkretes sagen könnte.
Tausend Dank.
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Re: Anspruch auf Frührente erhalten b. abgelehntem AL2 vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Hallo,
eigentlich müßte Deinem Vaters, die Zeit als Rentenersatzzeit bescheinigt werden nach §58 SGBVI. Geh Du oder Dein Vater einfach mal zu Deinem Amt und frag danach. Siehe den Gesetzesauszug:
1) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte
3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlichrechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,
Da fällt euch ALG 2 drunter.
Jade
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Jade
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