Hier aus einem Artikel:
Stichtage 17. Februar und 1. AprilUrsprünglich wollte die Koalition die Neuregelung für Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Juli einführen. Als Stichtag wurde aber nun der 1. April festgelegt. Wer bis dahin bei seinen Eltern ausgezogen ist, fällt nicht unter die Neuregelung und genießt vorerst Bestandsschutz. Ausgenommen sind auch Jugendliche, die aus "schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben können. In solchen Fällen muss ein Umzug genehmigt und die Miete übernommen werden. Arbeitslose unter 25, die bei den Eltern wohnen, erhalten künftig nur noch 80 Prozent des ALG II.
Ab dem 1. April brauchen Jugendliche und junge Erwachsene, die von zu Hause ausziehen wollen, die Zustimmung des Leistungsträgers. Wer zwischen dem 17. Februar und dem 1. April auszieht und danach wieder umziehen will, muss für den neuerlichen Umzug eine Erlaubnis einholen.
www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID5246796,00.html
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in diesem Artikel heißt es ja dann nun das die Arbeitslosen die nicht bis zum 01.04.06 bei den Elten ausziehen nur noch 80% des Regelsatzes bekommen? Oder fallen diese auch noch unter sogenannten Bestandschutz?