Hallo Juliane,
einen guten Abend haben wir nicht gerade
Deine Fragen möchte ich mal wie folgt beantworten:
Wenn Bedarfsgemeinschaft:
Kann das Einkommen deines Freundes mit angerechnet werden, oder der Anteil der Kosten hälftig übernommen werden.
Bei der Miete ist hier der Mietspiegel deine Region zu berücksichtigen.
Bei Wohngemeinschaft:
z.B. bei Untermiete und keiner Partnerschaftlichen Verbindung ..... wird die Miete lt. Untermietsvertrag (Mietspiegel berücksichtigen ) sowie die Nebenkosten übernommen.
Das heißt allerdings nicht das ihr dann die gesamten Nebenkosten auflisten könnt.
Hinzu käme dann noch deine Hartz IV Bezüge, für West 345.- € mtl.
Das hieße jedoch getrennte Kassen und Betten u.s.w , naja ich sag mal so ...was letztlich hinter der Türe läuft ... geht das jemanden etwas an ?????
Hoffe dir ein wenig helfen können, wir das Portal mit diesem Forum stehen dir gerne mit Rat bei Problemen oder Fragen zur Seite.
Wäre nett wenn Du dich registrieren würdest, ist kostenfrei und die Mitglieder hätten die Möglichkeit auch über dieses Forum hinaus dir Info`s zu geben.
Liebe Grüße
Sabrina