|
Nachweise der Eigenbemühungen vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
Karma: -2
|
|
Hallo
Wie müssen eigentlich die Nachweise der Eigenbemühungen genau aussehen ?
mfg
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re:Nachweise der Eigenbemühungen vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
Karma: -2
|
|
PS:
Sorry, die Frage sollte eigentlich bei Alg 2 stehen.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re:Nachweise der Eigenbemühungen vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hallo,
Die Nachweise über das Eigenbemühen sollten am besten schriftliche Nachweise darstellen.
z. B. schriftliche Absagen der betreffenden Firmen, oder du lässt dir einen Stempel auf ein vorgefertigtes Schriftstück setzen, auf welchem du schreibst .... mit heutigem Datum habe ich mich bei der Firma XY vorgestellt und nach/um Arbeit nachgefragt/beworben.
Bei telef. Bewerbung, wäre Einzelverbindungsnachweis sehr wertvoll.
Ansonsten Firmen notieren, Ansprechpartner und Datum.
Hoffe dir ein wenig haben helfen können.
Liebe Grüße
Sabrina
|
|
Sabrina
|
|
|
|
|
Re:Nachweise der Eigenbemühungen vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
Karma: -2
|
|
Hallo
Danke für die Antwort !!
Welche maximalen Konsequenzen werden eigentlich im Moment vollzogen, wenn diese Nachweise nicht vorgelegt werden ?
mfg
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re:Nachweise der Eigenbemühungen vor 6 Jahren, 7 Monaten
|
|
|
Hallo,
auf deine Frage:
Diese wird in § 31 Abs. 1 Satz 1.b - SGB II geregelt.
Das ALG II wir demnach um 30 % gekürzt, dies setzt allerdings auch eine Belehrung über die Rechtsfolgen voraus.
Aber wie bereits erwähnt obliegt dies am Ende eh dem Fallmanager und natürlich Dir.
Hoffe dir haben helfen zu können
Liebe Grüße
Sabrina
|
|
Sabrina
|
|
|
|
|