Hallo kiezhunter,
na ... das hört sich nicht gut an
Also .... erst einmal hast Du einen Rechtsanspruch auf pünktliche Auszahlung deiner Leistungen nach SGB II.
Das Amt ist verpflichtet das dir die Leistungen pünktlich zugehen, die Ausreden musst du nicht hinnehmen.
Für Schäden und Kosten aus Rückläufer etc. musst das Amt haften zufern diese die Schuld für die verspätete Zahlunge hat bzw. es dem Amt zuzuschreiben ist.
Mein Tipp:
Umgehend zum Amtsleiter deines Amtes gehen, und auf Ausstellung eines Barscheckes bestehen.
Ferner eine Zusammenstellung deiner Unkosten mit Belegen per Einschreiben (Portokosten nicht vergessen) an das Amt mit der Bitte um Übereisung dieser Beträge senden.
Weiterhin würde ich bei weiterem Verzug deiner Leistungen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Sachbearbeiter einreichen.
Sollten deine Leistungen weiterhin nicht eingehen, so bliebe dir letztlich nur der Klageweg übrig, in diesem Falle würde ich dir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs.2 SGG empfehlen, diese muss innerhalb von 14 Tg. ohne mündliche Verhandlung entschieden werden.
Diese Anordnung wäre an das Sozialgericht zu stellen.
Weiterhin könntest du bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dieser ist kostenfrei .... mit diesem kannst du dir einen Rechtsanwalt deiner Wahl nehmen und diesem Amt mal richtig auf die Füße treten.
Du siehst, es gibt viele viele Möglichkeiten ... deshalb nicht den Kopf hängen lassen .... also Kopf hoch nicht abwimmeln lassen .... und zur Not sind wir auch noch da
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Sabrina